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Hausordnung
Einkaufs­zentrum Sälipark

Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das Einkaufszentrum sowie das ganze Areal.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Einkaufszentrum Sälipark.

  • Rauchen

    Das Rauchen ist im Einkaufszentrum Sälipark und den Nebengebäuden nicht erlaubt.

  • Werbung

    Das Anbringen von Plakaten, Scheibenwischerreklamen oder die Durchführung von Unterschriftensammlungen, Betteln, Hausieren und Feilbieten, Verkaufstätigkeiten; sowie politische Aktionen aller Art sind auf dem gesamten Areal untersagt.
    Ausnahmen erteilt die Zentrumsleitung.

  • Veranstaltungen

    Die Mall und die zum Einkaufszentrum Sälipark gehörende Umgebung darf ohne Bewilligung der Zentrumsleitung nicht für Veranstaltungen und Aktionen jeglicher Art benutzt werden.

  • Alkohol und Rauschmittel

    Das Konsumieren alkoholischer Getränke und Drogen jeder Art ist in der Mall, in der Tiefgarage sowie auf den Parkflächen nicht erlaubt.

  • Fahrverbot

    Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist im Einkaufszentrum aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

  • Hunde und Tiere

    Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Hunde und Tiere sind aus hygienischen Gründen in den Lebensmittel-Geschäften nicht erlaubt. Es ist verboten, Hunde und Tiere in den Einkaufswagen zu setzen.

  • Sitzen

    Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten erlaubt, nicht jedoch auf den Geländern und auf dem Boden.

  • Belästigung

    Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden.

  • Abfall

    Das Deponieren von Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal und im Parking ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen.

  • Verschmutzung

    Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Zentrumseinrichtungen (auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Wickelraum etc.) sowie der Parkinganlage werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforder- ungen geahndet.

  • Parken von Fahrzeugen

    Die Parkplätze sind ausschliesslich für die Kunden und Besucher des Einkaufszentrum Sälipark reserviert. Das weitere Verweilen im Parking ist verboten und wird sanktioniert. Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausnahmslos auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Fahrzeuge, die sich nicht auf offiziellen Parkfeldern oder Abstellanlagen befinden können durch die Giroud Olma AG oder beauftragte Drittfirmen versetzt werden.
    Für Beschädigungen an parkierten Fahrzeugen und für Diebstahl von Fahrzeugen bzw. deren Inhalt wird keine Haftung übernommen.

  • Sanktionen

    Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Center- und Sicherheitspersonals kann eine Verwarnung oder ein Hausverbot zur Folge haben.