Hausordnung
Einkaufszentrum Sälipark
Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das Einkaufszentrum sowie das ganze Areal.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Einkaufszentrum Sälipark.
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Rauchen
Das Rauchen ist im Einkaufszentrum Sälipark und den Nebengebäuden nicht erlaubt.
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Werbung
Das Anbringen von Plakaten, Scheibenwischerreklamen oder die Durchführung von Unterschriftensammlungen, Betteln, Hausieren und Feilbieten, Verkaufstätigkeiten; sowie politische Aktionen aller Art sind auf dem gesamten Areal untersagt.
Ausnahmen erteilt die Zentrumsleitung. -
Veranstaltungen
Die Mall und die zum Einkaufszentrum Sälipark gehörende Umgebung darf ohne Bewilligung der Zentrumsleitung nicht für Veranstaltungen und Aktionen jeglicher Art benutzt werden.
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Alkohol und Rauschmittel
Das Konsumieren alkoholischer Getränke und Drogen jeder Art ist in der Mall, in der Tiefgarage sowie auf den Parkflächen nicht erlaubt.
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Fahrverbot
Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist im Einkaufszentrum aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
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Hunde und Tiere
Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Hunde und Tiere sind aus hygienischen Gründen in den Lebensmittel-Geschäften nicht erlaubt. Es ist verboten, Hunde und Tiere in den Einkaufswagen zu setzen.
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Sitzen
Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten erlaubt, nicht jedoch auf den Geländern und auf dem Boden.
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Belästigung
Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden.
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Abfall
Das Deponieren von Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal und im Parking ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen.
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Verschmutzung
Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Zentrumseinrichtungen (auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Wickelraum etc.) sowie der Parkinganlage werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforder- ungen geahndet.
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Parken von Fahrzeugen
Die Parkplätze sind ausschliesslich für die Kunden und Besucher des Einkaufszentrum Sälipark reserviert. Das weitere Verweilen im Parking ist verboten und wird sanktioniert. Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausnahmslos auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Fahrzeuge, die sich nicht auf offiziellen Parkfeldern oder Abstellanlagen befinden können durch die Giroud Olma AG oder beauftragte Drittfirmen versetzt werden.
Für Beschädigungen an parkierten Fahrzeugen und für Diebstahl von Fahrzeugen bzw. deren Inhalt wird keine Haftung übernommen. -
Sanktionen
Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Center- und Sicherheitspersonals kann eine Verwarnung oder ein Hausverbot zur Folge haben.
